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   BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61, IV C 8.61   

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BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61, IV C 8.61 (https://dejure.org/1961,8030)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1961 - IV B 5.61, IV C 8.61 (https://dejure.org/1961,8030)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1961 - IV B 5.61, IV C 8.61 (https://dejure.org/1961,8030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Ausbildungshilfe bei nachträglicher Gewährung von Bezügen nach dem Gesetz zu Art. 131 GG (131er Bezüge) bei Annahme der Bedürftigkeit des Berechtigten - Erstattungsanspruch des Ausgleichsfonds gegen den Empfänger von Ausbildungshilfe - Verwirkung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 2226
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.05.1958 - III C 42.57

    Rückforderungsanspruch an zuviel gezahlter Kriegsschadenrente - Divergieren von

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61
    Das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts, in dem trotz entsprechenden Antrags des Klägers eine Revision nicht zugelassen ist, ist folgendermaßen begründet, gestützt im wesentlichen auf BVerwGE 6, 323 [BVerwG 09.05.1958 - BVerwG III C 42.57]: Die Gewährung der Ausgleichsleistung sei nach den Sondervorschriften des Lastenausgleichsrechts widerrufbar, wenn der Berechtigte später rückwirkend Bezüge erhalte, die die Bedürftigkeit nachträglich behöben.

    In der mit der hier zu entscheidenden gleichliegenden Sache BVerwG III C 42.57 ist der III. Senat in seinem Urteil vom 9. Mai 1958 (BVerwGE 6, 323 = DÖV 1959, 110 [BVerwG 09.05.1958 - BVerwG III C 42.57]) nicht darauf eingegangen, daß es sich solchenfalls nur um die Anwendbarkeit des für die Unterhaltshilfe in § 270 Abs. 3 LAG geregelten Rechtsgedankens auf die Ausbildungshilfe handelt, nicht aber auch um den des § 288 Abs. 1 LAG, der in Ziff. 38 a Abs. 1 der Durchführungsbestimmungen zur Weisung über die Ausbildungshilfe seine Entsprechung hat.

    Dies ist ständige Rechtsprechung beider Lastenausgleichssenate (insbesondere BVerwGE 6, 323 [BVerwG 09.05.1958 - BVerwG III C 42.57] [324]).

    Das Lastenausgleichsrecht enthält keine ausdrückliche, einen Erstattungsanspruch des Ausgleichsfonds und eine entsprechende Erstattungspflicht des Empfängers schaffende Vorschrift, die hier eingreifen könnte (BVerwGE 6, 323 [BVerwG 09.05.1958 - BVerwG III C 42.57] [324]).

    Hierzu heißt es, gestützt auf Hans J. Wolff (VwR I, 3. Aufl. 1949, § 44 II b, S. 224/225) in BVerwGE 6, 323 [BVerwG 09.05.1958 - BVerwG III C 42.57] [324], nach unserer Rechtsordnung bestehe ein allgemeines Rückforderungsrecht immer dann, wenn die Gerechtigkeit einen Ausgleich der mit der Rechtslage nicht mehr übereinstimmenden Vermögenslage erfordere.

    Klärungsbedürftig ist angesichts der Entscheidung BVerwGE 6, 323 [BVerwG 09.05.1958 - BVerwG III C 42.57] insoweit nichts mehr.

    Es bleibt also lediglich die ebenfalls Ausbildungshilfe betreffende Entscheidung BVerwGE 6, 323 [BVerwG 09.05.1958 - BVerwG III C 42.57].

  • BVerwG, 27.06.1956 - I A 13.55
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61
    In den Entscheidungen BVerwG V C 44.54 vom 1. März 1956 (MDR 56, 632) und BVerwG I A 13.55 (BVerwGE 5, 136) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen der Bürger durch sein Verhalten einen Erstattungsanspruch gegen eine Körperschaft verwirkt.

    Soweit die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, von denen nach dem Vortrage des Klägers das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll, zu anderen Rechtsbereichen ergangen sind - BVerwGE 5, 136 zu Gebühren für Einfuhrermächtigungen der JEIA; BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91.57] zum Beamtenrecht -, läßt es schon die Verschiedenheit der Regelungen nicht zu, von einer "Abweichung" zu sprechen.

  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61
    Dem ist zunächst einmal entgegenzuhalten, daß solche Rechtsbereiche, in denen es ausdrückliche Vorschriften über diesen Fragenkreis gibt, schon dieserhalb nicht herangezogen werden können, so das Beamtenrecht, jetzt wegen § 53 BRRG und § 87 Abs. 2 BBG (zu letzterer Vorschrift: BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91.57]) und das Recht der wirtschaftlichen Tbc-Hilfe wegen § 1 Abs. 2 Satz 2 Tbc-VO (hierzu: BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - BVerwG V C 118.55]).

    Dafür, daß das Verwaltungsrecht für sich die Erstattung entwickelt hat (so auch BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - BVerwG V C 118.55]), ohne sich eng an die bürgerlich-rechtliche "ungerechtfertigte Bereicherung" (§§ 812 ff. BGB) anzulehnen, tritt besonders, lebhaft Forsthoff (Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 7. Aufl. 1958, § 9, S. 160/161 - insoweit unverändert gegenüber 4. Aufl. 1954 S. 148) ein, aber auch Nebinger (VwR, allg. Teil, 2. Aufl. 1949, S. 60).

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61
    Dem ist zunächst einmal entgegenzuhalten, daß solche Rechtsbereiche, in denen es ausdrückliche Vorschriften über diesen Fragenkreis gibt, schon dieserhalb nicht herangezogen werden können, so das Beamtenrecht, jetzt wegen § 53 BRRG und § 87 Abs. 2 BBG (zu letzterer Vorschrift: BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91.57]) und das Recht der wirtschaftlichen Tbc-Hilfe wegen § 1 Abs. 2 Satz 2 Tbc-VO (hierzu: BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - BVerwG V C 118.55]).

    Soweit die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, von denen nach dem Vortrage des Klägers das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll, zu anderen Rechtsbereichen ergangen sind - BVerwGE 5, 136 zu Gebühren für Einfuhrermächtigungen der JEIA; BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91.57] zum Beamtenrecht -, läßt es schon die Verschiedenheit der Regelungen nicht zu, von einer "Abweichung" zu sprechen.

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61
    - An die Begründung der Beweisablehnung sind gewisse Anforderungen zu stellen (Bestätigung von BVerwG IV C 308.60).

    Zur Auslegung des § 86 Abs. 2 VwGO hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 308.60 - (dort waren Beschluß und Urteil zugleich verkündet worden) zwar ausgesprochen, der einen Beweisantrag ablehnende Beschluß müsse auf einer solchen Stufe des Verfahrens bekanntgegeben werden, daß der Verfahrensbeteiligte sich noch darauf einrichten könne, und müsse die Ablehnungsgründe ersehen lassen.

  • BVerwG, 25.10.1957 - III C 370.56
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61
    Aber auch soweit es sich um lastenausgleichsrechtliche Entscheidungen über andere Ausgleichsleistungen als Ausbildungshilfe handelt - BVerwGE 5, 312 [BVerwG 25.10.1957 - BVerwG III C 370.56] betr.
  • BVerwG, 01.02.1961 - IV B 144.59
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61
    An dieser Auffassung, die der beschließende Senat bereits seinem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluß vom 1. Februar 1961 - BVerwG IV B 144.59 - zugrunde gelegt hat, ist festzuhalten.
  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61
    Rücknahme der Gewährung lebenslänglicher Unterhaltshilfe, BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - BVerwG IV C 235.56] betr.
  • BVerwG, 01.03.1956 - V C 44.54

    Voraussetzungen für die Verwirkung eines Rechts auf Anfechtung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61
    In den Entscheidungen BVerwG V C 44.54 vom 1. März 1956 (MDR 56, 632) und BVerwG I A 13.55 (BVerwGE 5, 136) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen der Bürger durch sein Verhalten einen Erstattungsanspruch gegen eine Körperschaft verwirkt.
  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe

    Die Revision hätte also nicht nur vortragen müssen, was der Kläger vorgebracht hätte, wenn die Ablehnung seiner Beweisanträge rechtzeitig bekanntgegeben und begründet worden wäre (BVerwG, Beschluß vom 30. Juni 1961 - IV B 5.61/C 8.61 -), sondern sie hätte weiter darlegen müssen, daß sein weiteres Vorbringen eine andere Entscheidung der Streitsache hätte herbeiführen können.
  • BVerwG, 20.11.1964 - IV C 112.64

    Gewährung einer Kriegsschadenrente - Bewilligung einer Unterhaltshilfe auf

    Das haben beide Lastenausgleichssenate in nunmehr ständiger Rechtsprechung ausgeführt (vgl.Urteil vom 9. Mai 1958 - BVerwG III C 42.57 -;Urteil vom 16. Januar 1959 - BVerwG IV C 390.57 -;Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 228.57 -;Beschlüsse vom 21. März 1961 - BVerwG IV B 30.61 -, vom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61/IV C 8.61 - undvom 26. September 1961 - BVerwG III B 198.58 -).

    Das angefochtene Urteil hält sich im Rahmen dieser Rechtsprechung, insbesondere auch hinsichtlich der Ausführungen, daß sich der Kläger gegenüber dem Rückforderungsanspruch nicht auf die Grundsätze der ungerechtfertigten Bereicherung oder darauf berufen könne, daß sein Vertrauen in den Bestand des Bewilligungsbescheides dem Rückforderungsanspruch entgegenstehe (vgl.Beschluß vom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61/C 8.61 -;Beschluß vom 21. März 1961 - BVerwG IV B 30.61 -).

  • BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60

    Aufstellung eines mechanisch betriebenen Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit in

    Nun entspricht es dem Gesetz, daß bereits aus dem einen Beweisantrag ablehnenden Beschluß für die Beteiligten eindeutig zu ersehen sein muß, aus welchen Erwägungen das Gericht den Antrag ablehnt (BVerwGE 12, 268; vgl. auch Beschluß des IV. Senatsvom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61/IV C 8.61 -).
  • BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung eines

    Um dieser Anforderung zu genügen, hätte in der Beschwerdeschrift dargetan werden müssen, wie sich der Kläger verhalten haben würde, wenn seine Beweisanträge mit ausführlicherer Begründung (die das Berufungsurteil enthält) abgelehnt worden wäre (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61/C 8.61 - und vom 20. März 1962 - BVerwG II B 66.60 -).
  • BVerwG, 05.02.1969 - IV B 11.65

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Allerdings ist die Ablehnung so rechtzeitig bekanntzugeben, daß die Partei in die Lage versetzt wird, andere Anträge zu stellen (Beschluß vom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61 -).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 43.61

    Behandlung eines von Amts wegen an eine Dienststelle der früheren Geheimen

    Die Rüge, das Berufungsgericht habe den Beweisantrag nicht rechtzeitig durch begründeten Beschluß, sondern erst in den Gründen des angefochtenen Urteils abgelehnt, muß schon daran scheitern, daß die Revision nicht dargelegt hat, was der Kläger vorgetragen hätte, wenn die Ablehnung des Beweisantrages rechtzeitig bekanntgegeben und begründet worden wäre, und daß sein weiteres Vorbringen eine andere Entscheidung der Streitsache hätte herbeiführen können (ebenso BVerwG, Urteil vom 27. September 1962 - BVerwG II C 164.61 - mit Hinweis auf Beschluß vom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61/C 8.61 -).
  • BVerwG, 20.03.1962 - II B 66.60
    Zur schlüssigen Geltendmachung einer Verfahrensrüge gehört aber, daß die Beschwerde darlegt, was die Klägerin damals getan hätte (so auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61/C 8.61 -).
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